Veröffentlichungen

WLAN Tücken

1 Einleitung

[DSL – Kostenfalle WLAN Router] Kaum ein Unternehmen das heute noch ohne Internetzugang auskommt. Gut, dass Breitbandzugänge fast überall kostengünstig zu haben sind. Meist liefert der Internet Service Provider (ISP) die benötigte Hardware, einen Router, gleich mit. DSL Angebote sind für den breiten Massenmarkt entwickelt, sollen kostengünstig sein und auch dem unbedarften Anwender einen schnellen Einstieg ermöglichen. Die gesamte Konfiguration soll nach dem Plug-and-Play (einstöpseln und loslegen) Prinzip funktionieren und mit möglichst wenig Kabeln auskommen. Die Konsequenz ist, dass heutige Router in wenigen Schritten konfiguriert werden können und über WLAN verfügen.

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Datenschutz

1 Einleitung

[Bundesdatenschutzgesetz BDSG] Am 23. Mai 2004 lief die Übergangsfrist des neuen BDSG ab, die Datenverarbeitung personenbezogener Daten mit dem Gesetz in Einklang zu bringen.
Das BDSG gliedert sich in sechs Abschnitte. Der für jedes Unternehmen gültige erste Abschnitt befasst sich vor allen Dingen mit der Terminologie des Datenschutzes und normiert allgemeine Rechte und Pflichten. Die Abschnitte zwei und drei gelten für öffentliche bzw. nicht-öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes.
Der vierte Abschnitt enthält Sondervorschriften für die Berufs- und Amtsgeheimnisse, die Forschung und die Medien.

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Die rechtsichere Gestaltung des eigenen Internetauftrittes

1. Einleitung

Ein Internetauftritt gehört heute zu einem modernen Unternehmen. Er ist kostengünstig zu unterhalten und auch die Realisierung ist erschwinglich. WYSIWIG (What you see is what you get – Was man sieht bekommt man auch) Editoren vermitteln den Eindruck als sei die Erstellung einer Internetpräsenz ein Kinderspiel und auch ohne große EDV Kenntnisse erstellbar.  Die großen Hoster bieten Möglichkeiten eine Internetpräsenz zu erstellen ohne das dafür ein eigenes Programm benötigt wird.

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Private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz

1. Einleitung

Aus einem modernen Pflegeunternehmen ist der Computer nicht mehr wegzudenken. In jeder Verwaltung befinden sich heute Computer und oft genug auch auf den Stationen. Diese Rechner befinden sich normalerweise in einem Netzwerk und sind mit dem Internet verbunden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Mitarbeiter mal eben im Internet etwas nachschauen, aus privaten Gründen. Die hierbei anfallenden Daten unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und dürfen nicht von Dritten eingesehen oder gar ausgewertet werden.

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Auftragsverabeitung von personenbezogenen Daten

Inhaltsübersicht

  • Einleitung
  • Definition
  • Vertragliche Ausgestaltung
  • Beispiele
    • Aktenvernichtung
    • EDV Wartung
    • Abrechnung
  • Fazit / Ausblick

Einleitung

Lass es doch jemanden machen ….
Dinge, die im Unternehmen nicht selber gelöst werden können, werden in der Regel durch externe Dienstleister erledigt. Im Trend der letzten Jahre liegt aber auch, dass Aufgaben, die von externen Dienstleistern günstiger erledigt werden können, abgegeben werden. Der allgemeine Begriff hierfür ist „Outsourcing“ – viel verwendet, doch selten wirklich definiert und im deutschen Recht so nicht zu finden.

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